9. Februar 2016
Anträge, Gemeinderat Aktuell

Am unteren Ende der Nahrungskette – Finanznot der Kommunen und Landkreise erreicht ein beispielloses Ausmaß

Während der Bundesfinanzminister das Jahr 2015 mit einem Rekordüberschuss von rund 15 Milliarden € abschließen und das Verbot der Neuverschuldung mit Leichtigkeit einhalten konnte herrscht bei zahlreichen Kommunen im Zuge der derzeit laufenden Haushaltsberatungen tiefe Ratlosigkeit.
Zwar steigen in Verbindung mit einer günstigen Konjunktur auch auf kommunaler Ebene die Einnahmen deutlich an, sie werden aber durch eine Reihe von Faktoren mehr als aufgezehrt. Auch solide und verantwortungsvoll wirtschaftende Gemeinden können den nachfolgend aufgelisteten Zwangsläufigkeiten kaum entgehen:

  • Alternde Infrastruktur – Ein großer Anteil der kommunalen Infrastruktur stammt aus den ersten drei Jahrzehnten nach dem zweiten Weltkrieg und erreicht somit ein Alter von dreißig bis fünfzig Jahren. Der Instandhaltungsaufwand für die in die Jahre gekommenen Einrichtungen wächst exponentiell und es sind keine Rücklagen für Ersatzinvestitionen vorhanden.
  • Steigende Baukosten – Auch wenn nach offiziellen Angaben unsere Preissteigerungsrate nahe Null liegt – im Bausektor gilt diese Aussage derzeit nicht. Es herrscht aufgrund der historisch niedrigen Zinsen eine lebhafte Nachfrage nach Immobilien und in der Baubranche damit Vollbeschäftigung. Dies schlägt sich überdeutlich in den Angebotssummen bei öffentlichen Ausschreibungen nieder.
  • Steigende Standards – Als Folge unseres steigenden Wohlstandsniveaus wachsen die gesellschaftlichen Ansprüche und Normen. Brandschutz, Energieeinsparungsverordnungen, Barrierefreiheit, Sicherheitsstandards und ein engmaschiges Netz von Regeln und Verordnungen verursachen einen steigenden Verwaltungsaufwand und wirken als Preistreiber bei öffentlichen Vorhaben.
  • Ausweitung öffentlicher Aufgaben – Während sich das Aufgabenspektrum der Kommunen noch vor wenigen Jahren auf die Gewähr von Sicherheit und Ordnung sowie den Erhalt der Infrastruktur beschränkte sind zwischenzeitlich neben einer Reihe von Freiwilligkeitsleistungen zahlreiche Betätigungsfelder per Gesetz hinzugekommen. Insbesondere die Leistungen im Zusammenhang mit der Kleinkindbetreuung und im schulischen Bereich verlangen den Gemeinden sowohl administrativ als auch finanziell einiges ab, daneben steigen die Kosten im sozialen Bereich ebenfalls unaufhaltsam und schlagen sich in einer stetig steigenden Kreisumlage nieder.

Auch ohne die aus der gegenwärtigen Flüchtlingskrise resultierenden Belastungen stehen zahlreiche Gemeinden finanziell mit dem Rücken zur Wand. Die WBB hat sich in jüngster Vergangenheit verantwortungsvoll den in diesem Zusammenhang neu hinzugekommenen Aufgaben gestellt und loyal die im Gemeinderat mehrheitlich getroffenen Entscheidungen vertreten. Sie sieht aber angesichts der jüngst in öffentlicher Sitzung vorgestellten Prognosen das Ende der kommunalen Leistungsfähigkeit erreicht und hält den Zeitpunkt für gekommen, auf die Belastungen der Kommunen in deutlicher Form hinzuweisen. Ebenfalls mehren sich in der Fraktion die Zweifel, ob die Gemeinden für mittlerweile von renommierten Staatsrechtlern vermutete Verfassungsverstöße und Aufgabenvernachlässigung auf Bundesebene unbegrenzt haften sollen und können. All diese Betrachtungen und Überlegungen gaben Anlass zu dem folgenden Antrag, den die WBB-Fraktion Ende Januar bei der Verwaltung einreichte und dessen weiterer Bearbeitung sie mit besonderem Interesse entgegensieht:

Antrag auf Geltendmachung von Kosten- und Schadenersatzansprüche nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz gegenüber der Bundesrepublik Deutschland